D&O-Versicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane

Beschreibung

Sicherheit für unternehmerische Verantwortung

Die persönliche Haftung von Leitungs- und Aufsichtsorganen hat in den vergangenen Jahren nicht nur in der DACH-Region spürbar zugenommen. Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und vergleichbare Entscheidungsträger stehen heute im Spannungsfeld wachsender regulatorischer Anforderungen, komplexer Unternehmensstrukturen sowie steigender Erwartungshaltungen von Kunden, Investoren, Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit.

Mit dieser Entwicklung geht ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko einher. Anspruchsgrundlagen ergeben sich zunehmend aus strategischen Entscheidungen, Compliance-Verstößen, fehlerhafter Organisation, Liquiditätsplanung oder auch aus Vorgängen im Zusammenhang mit Transaktionen, Restrukturierungen oder insolvenznahen Situationen. Auch ESG-Themen, Cyberrisiken und unternehmerische Sorgfaltspflichten rücken verstärkt in den Fokus möglicher Inanspruchnahmen.

AIC entwickelt für diese anspruchsvolle Risikosituation individuell strukturierte D&O-Versicherungslösungen, die weit über klassische Standarddeckungen hinausgehen. Als Kombination aus Vermögensschaden-Haftpflicht- und Rechtsschutzfunktionen schützt die D&O-Versicherung die versicherten Organmitglieder umfassend – sowohl bei der Abwehr unbegründeter Ansprüche als auch bei der Freistellung von berechtigten Schadensersatzforderungen.

Unsere Deckungskonzepte werden passgenau auf die jeweilige Unternehmensstruktur abgestimmt und gelten weltweit – einschließlich aller Mehrheitsbeteiligungen und Tochtergesellschaften. Versichert sind sämtliche Organtätigkeiten sowie eine Vielzahl typischer Risikosituationen, etwa aus Organisations- und Überwachungspflichten, finanziellen Dispositionen, bilanz- und steuerrelevanten Fragestellungen, Transaktionen oder insolvenzbezogenen Sachverhalten.

Dabei umfasst der Versicherungsschutz regelmäßig geschäftsführende und kontrollierende Organe, deren Stellvertreter sowie leitende Angestellte mit organähnlicher Verantwortung – ohne namentliche Benennung und unter Einbeziehung definierter Nachmeldefristen für ausgeschiedene Personen.

AIC verbindet diese strukturelle Absicherung mit fundierter Beratung und einer präzisen Analyse Ihrer individuellen Risikosituation. In enger Abstimmung mit führenden Versicherern schaffen wir belastbare und wirtschaftlich optimierte Lösungen, die den gestiegenen Anforderungen an unternehmerische Verantwortung gerecht werden. Im Schadenfall begleiten wir Sie mit der notwendigen fachlichen Tiefe und sorgen für eine konsequente Wahrung Ihrer Interessen – diskret, effizient und mit einem klaren Verständnis für die besonderen Herausforderungen Ihrer Rolle.

Wer wird versichert?

  • Versichert sind geschäftsführende Organe und Kontrollorgane sowie deren Stellvertreter.
  • Prokuristen und leitende Angestellte sowie deren Pendant nach ausländischer Rechtsordnung (z.B. Officer) sind mitversichert, sofern sie in organähnlicher Tätigkeit handeln. Sofern die Haftung durch gesetzliche Vorschriften oder Rechtsprechung begrenzt ist, leistet die D&O-Versicherung analog der Haftung.
  • Eine namentliche Meldung der Organmitglieder ist nicht notwendig. Hinzukommende Personen sind automatisch mitversichert. Für ausgeschiedene Personen besteht im Rahmen der vereinbarten Nachmeldefrist ebenfalls Versicherungsschutz für entsprechende Pflichtverletzungen, die in den versicherten Zeitraum der früheren Tätigkeit fallen, solange die D&O-Versicherung aufrechterhalten wurde.

Was ist versichert?

  • Versichert sind fahrlässige und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen oder führen könnten.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Ihr Büro und alle Tochterunternehmen, d.h. Unternehmen, an denen Ihr Büro mit mindestens 50,1% beteiligt ist, die Kontrolle über die Stimmrechte hat oder das Unternehmen anderweitig beherrscht.
  • Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

Versichert sind alle Organtätigkeiten; versichert sind dabei Ansprüche bzw. die Erhebung von Ansprüchen aus

  • der Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern und der Organisation des Unternehmens,
  • der Liquiditätsplanung,
  • Unregelmäßigkeiten bei Buchführung und Bilanzierung (z.B. Haftung für Steuerschulden oder nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge),
  • Vorwürfen im Zusammenhang mit Übernahmen und Fusionen,
  • insolvenzbezogenen Tatbeständen (z.B. Vorwurf der Insolvenzverschleppung), Insiderhandel, Nichtbeachtung von Sperrfristen etc.,
  • dem Anstellungsverhältnis,
  • dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Nichteinhaltung der Gesundheits und Sicherheitsrichtlinien,
  • der Haftung für umweltrelevante Delikte,
  • Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht etc.

Mehr Sicherheit. Mehr Leistung. AIC.

Unsere Deckungskonzepte stehen für umfassende Absicherung und wirtschaftlich überzeugende Lösungen. Über 27 Jahre Erfahrung, exzellente Marktkenntnis und von Experten entwickelte Versicherungskonzepte schaffen für Sie einen klaren Vorteil: professioneller Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen im Marktvergleich.