Wer wird versichert?
- Versichert sind geschäftsführende Organe und Kontrollorgane sowie deren Stellvertreter.
- Prokuristen und leitende Angestellte sowie deren Pendant nach ausländischer Rechtsordnung (z.B. Officer) sind mitversichert, sofern sie in organähnlicher Tätigkeit handeln. Sofern die Haftung durch gesetzliche Vorschriften oder Rechtsprechung begrenzt ist, leistet die D&O-Versicherung analog der Haftung.
- Eine namentliche Meldung der Organmitglieder ist nicht notwendig. Hinzukommende Personen sind automatisch mitversichert. Für ausgeschiedene Personen besteht im Rahmen der vereinbarten Nachmeldefrist ebenfalls Versicherungsschutz für entsprechende Pflichtverletzungen, die in den versicherten Zeitraum der früheren Tätigkeit fallen, solange die D&O-Versicherung aufrechterhalten wurde.