AIC-Versicherungen für Unternehmensleiter

D&O-Versicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane

Beschreibung

Die ständig ansteigende Haftung und Inanspruchnahme der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften sowie von Privatunternehmen, Stiftungen und Vereinen entwickeln sich mehr und mehr zur großen Herausforderung für Entscheider!

Die D&O-Versicherung ist quasi eine Berufshaftpflichtversicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane und stellt die gesamte Tätigkeit dieses Personenkreises als Organe eines Unternehmens in Deckung. Als Verknüpfung aus Rechtsschutz und Vermögensschaden-Haftpflicht schützt sie die versicherten Unternehmensführer gleich mehrfach.

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Wer wird versichert?

  • Versichert sind geschäftsführende Organe und Kontrollorgane sowie deren Stellvertreter.
  • Prokuristen und leitende Angestellte sowie deren Pendant nach ausländischer Rechtsordnung (z.B. Officer) sind mitversichert, sofern sie in organähnlicher Tätigkeit handeln. Sofern die Haftung durch gesetzliche Vorschriften oder Rechtsprechung begrenzt ist, leistet die D&O-Versicherung analog der Haftung.
  • Eine namentliche Meldung der Organmitglieder ist nicht notwendig. Hinzukommende Personen sind automatisch mitversichert. Für ausgeschiedene Personen besteht im Rahmen der vereinbarten Nachmeldefrist ebenfalls Versicherungsschutz für entsprechende Pflichtverletzungen, die in den versicherten Zeitraum der früheren Tätigkeit fallen, solange die D&O-Versicherung aufrechterhalten wurde.
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Was ist versichert?

  • Versichert sind fahrlässige und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen oder führen könnten.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Ihr Büro und alle Tochterunternehmen, d.h. Unternehmen, an denen Ihr Büro mit mindestens 50,1 % beteiligt ist, die Kontrolle über die Stimmrechte hat oder das Unternehmen anderweitig beherrscht.
  • Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

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Versichert sind alle Organtätigkeiten; versichert sind dabei Ansprüche bzw. die Erhebung von Ansprüchen aus

  • der Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern und der Organisation des Unternehmens,
  • der Liquiditätsplanung,
  • Unregelmäßigkeiten bei Buchführung und Bilanzierung (z.B. Haftung für Steuerschulden oder nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge),
  • Vorwürfen im Zusammenhang mit Übernahmen und Fusionen,
  • insolvenzbezogenen Tatbeständen (z.B. Vorwurf der Insolvenzverschleppung), Insiderhandel, Nichtbeachtung von Sperrfristen etc.,
  • dem Anstellungsverhältnis,
  • dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Nichteinhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien,
  • der Haftung für umweltrelevante Delikte,
  • Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht etc.

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