D&O-Versicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane

Beschreibung

D&O-Versicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die stetig zunehmende Haftung und Inanspruchnahme der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften sowie von Privatunternehmen, Stiftungen und Vereinen entwickeln sich mehr und mehr zur großen Herausforderung für Entscheider. Vor dem Hintergrund der rund 9.000 täglich zu beachtenden Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen lässt sich das Risiko einer Pflichtverletzung kaum vermeiden. Die durchschnittlichen Kosten und die Verfahrensdauer steigen aufgrund zunehmender Komplexität der Schadenfälle.

Die D&O-Versicherung schützt Leitungs- und Aufsichtsorgane vor ungerechtfertigten Ansprüchen und leistet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen berechtigte Schadenzahlungen. Neben den Abwehr- und Leistungszahlungen stehen wertvolle Assistance-Leistungen, wie z.B. Krisenkommunikation zur Verfügung. Somit wird auch das Unbezahlbare berücksichtigt - Ihre Reputation.

Wer wird versichert?

  • Versichert sind geschäftsführende Organe und Kontrollorgane sowie deren Stellvertreter.
  • Prokuristen und leitende Angestellte sowie deren Pendant nach ausländischer Rechtsordnung (z.B. Officer) sind mitversichert, sofern sie in organähnlicher Tätigkeit handeln. Sofern die Haftung durch gesetzliche Vorschriften oder Rechtsprechung begrenzt ist, leistet die D&O-Versicherung analog der Haftung.
  • Eine namentliche Meldung der Organmitglieder ist nicht notwendig. Hinzukommende Personen sind automatisch mitversichert. Für ausgeschiedene Personen besteht im Rahmen der vereinbarten Nachmeldefrist ebenfalls Versicherungsschutz für entsprechende Pflichtverletzungen, die in den versicherten Zeitraum der früheren Tätigkeit fallen, solange die D&O-Versicherung aufrechterhalten wurde.

Was ist versichert?

  • Versichert sind fahrlässige und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen oder führen könnten.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Ihr Büro und alle Tochterunternehmen, d.h. Unternehmen, an denen Ihr Büro mit mindestens 50,1% beteiligt ist, die Kontrolle über die Stimmrechte hat oder das Unternehmen anderweitig beherrscht.
  • Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

Versichert sind alle Organtätigkeiten, aus denen eine Pflichtverletzung ableitbar ist. Nicht jede unternehmerische Entscheidung, die sich im Nachhinein als nicht vorteilhaft herausstellt, bedeutet automatisch eine Pflichtverletzung (Business Judgement Rule).

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