DECKUNGSLÖSUNGEN FÜR PLANER UND BERATER

Beschreibung

Mit der Berufshaftpflichtversicherung über AIC

Schützen Sie sich zuverlässig vor Haftungsrisiken und finanziellen Folgen aus Ihrer Tätigkeit als Architekt, Ingenieur oder Generalplaner. Ergänzende Lösungen wie Honorarrechtsschutz, Objektversicherung oder Vertragsprüfung runden Ihren Schutz individuell ab.

Versichern, was zählt: Ihre Projekte. Unsere Expertise.

Wir versichern nicht nur Risiken – wir verstehen sie. Und wir wissen, dass zwischen Leistungsphase 5 und einem Haftungsfall oft nur ein Detail liegt. Und das Beste: Unsere Beratung beginnt früh – bei Ausschreibungen und Vertragsprüfungen (Architekten- und Ingenieurverträge) liefern wir fundierte versicherungstechnische Einschätzungen und helfen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und aktiv zu managen.

Was Sie von uns erwarten dürfen? Mehr als nur Versicherungsbestätigungen, Policen und Rechnungen:

  • Versicherungslösungen mit Substanz – fundiert beraten, präzise abgesichert, durchsetzungsstark im Fall der Fälle
  • Prozesse, die funktionieren, von der ersten Anfrage bis zur Schadenregulierung
  • Partnerschaft auf Augenhöhe, mit dem Ziel, Ihre Arbeit zu erleichtern und Ihre Risiken zu minimieren
  • Flexibilität, ob Einzelprojekt oder AIC-Rahmenvertrag – wir sind da, wo Sie eine Absicherung benötigen

Wir kennen die Stolperfallen in Ihren Architekten- und Ingenieurverträgen – und sagen Ihnen rechtzeitig, wo die Versicherung endet und Ihr Eigenrisiko beginnt. Denn Überraschungen gehören auf Geburtstagsfeiern, nicht in die Haftung. Bei AIC sind Sie in bester Gesellschaft. Und das ist keine Floskel, sondern Branchenrealität.

Angebotsumfang

Der Versicherungsschutz zur Berufshaftpflichtversicherung über AIC umfasst je nach Angebot:

  • alle Tätigkeiten, die zum Berufsbild eines Architekten/Ingenieurs gehören - angefangen von der Objekt- und Fachplanung über Gutachter- und Sachverständigenleistungen, Tätigkeiten als Generalplaner, Projektsteuerer, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bis hin zur Energieberatung und erlaubten Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
  • Schäden aus schuldhaften Frist- und Terminüberschreitungen mit Ausnahme von eigenen Fristen und Terminen. Mitversichert ist die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, welche sich auf eine Überschreitung der Bauzeit beziehen.
  • Bei Projektsteuerern/Projektcontrollern auch Schäden aus Frist- und Terminüberschreitungen
  • Schäden aus Kostenüberschreitungen mit Ausnahme der "Sowiesokosten", für die jedoch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird
  • Spätschäden infolge vorvertraglich begangener Verstöße (Versicherer-Wechselklausel)
  • Begrenzung des Selbstbehaltes (ab 2.500 EUR bspw. auf das 2-fache je Bauwerk) einschl. Abwehrrechtsschutz innerhalb der Selbstbeteiligung
  • Auslandsschäden weltweit
  • Haftung, Insolvenzrisiko eines Arge-Partners und Ansprüche gegen die Arge selbst
  • aktive Honorarklage im Falle eines vom Auftraggeber behaupteten Haftpflichtanspruchs
  • zeitlich unbegrenzte Nachhaftung ohne Einschränkungen
  • Schäden aus Nutzung von Internet-Technologien / Betrieb von BIM-, Daten- und Kommunikationsservern
  • Schäden aus Nutzung Bausoftware / BIM-Software, ausdrücklich auch BIM-Software mitversichert; nicht nur für Planung, sondern auch für Visualisierung inkl. Beratung bzgl. Verwendung im Projekt mitversichert; Schulungen bzgl. der Software-Landschaft mitversichert
  • Mitversicherung der Tätigkeit als Preisrichter und Wettbewerbsbeisitzer sowie als Lehrbeauftragter oder Dozent
  • Mitversicherung nachhaltiges Bauen / Green Building, Tätigkeit als Auditor nach DGNB-Standard, LEED, BREEAM und HQE-Standards generell mitversichert.
  • Erhöhung der Unschädlichkeitsgrenzen für Eigenschäden nach Vereinbarung (bspw. bei Beteiligung an Bauwerken als Bauträger, Generalübernehmer Unternehmen bspw. 30% nicht übersteigt)
  • Vertragliche Verlängerung von Verjährungsfristen, Verlängerung bis zu 5 Jahre und 9 Monate mit gedeckt; Ausweitung auf Bauwerke
  • Versehensklausel, Versicherungsschutz auch für versehentlich nicht im Antrag angegebene Risiken, sofern Nachmeldung erfolgt
  • Flugdrohnen/unbemannte Flugsysteme mit weltweiter Deckung
  • die Beschäftigung freier Mitarbeiter wie auch die Vergabe von Leistungen an selbständige Büros
  • Büro-Haftpflichtversicherung (inkl. Mietsachschäden/Schlüsselschäden)
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung
  • private Haftpflichtrisiken für die Inhaber / Partner / Geschäftsführer / Vorstände
  • und vieles mehr …

Hinweis

Unsere dargestellten Leistungen geben einen verkürzten Überblick. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen des Versicherungspartners. AIC-Zusatzbausteine können abhängig von Versicherungsgesellschaft und Deckungskonzept variieren.

Mehr Sicherheit. Mehr Leistung. AIC.

Unsere Deckungskonzepte stehen für umfassende Absicherung und wirtschaftlich überzeugende Lösungen. Über 27 Jahre Erfahrung, exzellente Marktkenntnis und von Experten entwickelte Versicherungskonzepte schaffen für Sie einen klaren Vorteil: professioneller Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen im Marktvergleich.