Wenn es bei der Durchsetzung Ihrer berechtigter Ansprüche um hohe Streitwerte geht, können die anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten über eine durch AIC vermittelte Prozesskostenfinanzierung für Ihr Unternehmen risikolos getragen werden.
Ihre Vorteile im Überblick:
Mindeststreitwert mindestens ab 100.000 EUR
Mitfinanzierung von vorgerichtlichen Verfahren und Schiedsgericht sowie Mediation
Erstattung des Streitwertes bei Erfolg 70 %, bei vorgerichtlicher Einigung 80 %
Vertragliche Geheimhaltung der Prozessfinanzierung möglich
Die Liquidität Ihres Unternehmens wird durch einen Prozess nicht gemindert.
Hinweis:
Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.