Prozesskostenfinanzierung über AIC

erhält die Liquidität für Architekten und Ingenieure bei Prozessen

Beschreibung

Wenn es bei der Durchsetzung Ihrer berechtigter Ansprüche um hohe Streitwerte geht, können die anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten über eine durch AIC vermittelte Prozesskostenfinanzierung für Ihr Unternehmen risikolos getragen werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

01

Mindeststreitwert mindestens ab 100.000 EUR

02

Mitfinanzierung von vorgerichtlichen Verfahren und Schiedsgericht sowie Mediation

03

Erstattung des Streitwertes bei Erfolg 70 %, bei vorgerichtlicher Einigung 80 %

04

Vertragliche Geheimhaltung der Prozessfinanzierung möglich

05

Die Liquidität Ihres Unternehmens wird durch einen Prozess nicht gemindert.

Hinweis:

Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.