Berufshaftpflicht Excedent

AIC-ANSCHLUSSVERSICHERUNG

Beschreibung

Architektur und Ingenieurskunst benötigen einen belastbaren Versicherungsschutz mit ausreichenden Deckungssummen. Für Architekten und Ingenieure bietet die AIC-Anschlussversicherung eine optimale Absicherung.

Wer wird versichert?

Die AIC-Anschlussversicherung besteht seit 2011 exklusiv für AIC-Kunden und wird fortlaufend an die Bedürfnisse der versicherten Architekten und Ingenieure angepasst. Versichert gilt das gesamte Büro des Versicherungsnehmers und ggf. mitversicherter Firmen (bspw. weitere GmbH oder PartG mbB) einschließlich aller angestellten und freien Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im gleichen Umfang auch auf alle in der Grundversicherung eingeschlossenen Niederlassungen und Büros im Inland.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz der AIC-Anschlussversicherung richtet sich nach den Bedingungen Ihres bestehenden Berufshaftpflichtversicherunges (sog. Following Form*). Je besser der Versicherungsschutz dort ausgestaltet ist, umso hochwertiger ist auch der Versicherungsschutz der AIC-Anschlussversicherung. Unter diesem Aspekt sollte der Grundvertrag zumindest die folgenden Deckungsbausteine**) umfassen:

01

Aktive Honorarklage im Falle eines vom Auftraggeber behaupteten Haftpflichtanspruchs

02

Erweiterte Exkulpationsmöglichkeit bei Verstößen gegen Vorschriften

03

Erweiterte Berufsbildklausel: bspw. Deckung selbst bei einem Eigentumsanteil am Bauwerk bis zu 25%

04

Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie die damit verbundenen Risiken, wie z. B. gesamtschuldnerische Haftung, Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners und Ansprüche gegen die ARGE selbst

05

Schäden aus schuldhaften Frist- und Terminüberschreitungen (außer eigenen Fristen und Terminen)

06

Schäden aus Kostenüberschreitungen - mit Ausnahme der „Sowiesokosten“, für die jedoch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird

07

Schäden aus Nutzung von Internet-Technologien

08

Betrieb von BIM-, Daten- und Kommunikationsservern

09

Schäden aus Nutzung von Bau- und BIM-fähiger Software

10

Mitversicherung nachhaltiges Bauen / Green Building

11

Verlängerung von vertraglichen Verjährungsfristen bis zu 5 Jahre und 6 Monate

12

zeitlich unbegrenzte Nachhaftung ohne Einschränkungen

Weitere Besonderheiten:

01

Einfaches Verfahren der Prämienberechnung nach dem Gesamt-Jahreshonorarumsatz (ohne MwSt.)

02

Keine Rückstufung im Schadenfall

03

Bedingungsverbesserungen im Grundvertrag (Leistungs-Update) werden durch Following-Form automatisch für die Anschlussversicherung wirksam.

04

Step-down-Deckung (soweit die Berufshaftpflichtversicherung über AIC betreut wird): Sind die Deckungssummen der Berufshaftpflicht (Grundvertrag) verbraucht oder gemindert, beginnt die Deckung der AIC-Anschlussversicherung entsprechend früher und setzt an den durch Schaden verminderten Deckungssummen des Grundvertrages an

Welche Deckungssummen werden angeboten?

Die Deckungssummen der AIC-Anschlussversicherung stehen im Anschluss - also zusätzlich - zu der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (unter Berücksichtigung der Mindest-Deckungssummen) zur Verfügung. Das bedeutet, dass bei Kombination aus Berufshaftpflicht- und AIC-Anschlussversicherung bspw. eine Deckungssumme von

je Versicherungsfall:

10.000.000 EUR für Personenschäden und

10.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden

je Versicherungsjahr:

30.000.000 EUR für Personenschäden und

30.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden

sehr kostengünstig bereit gestellt werden kann.

Prämienersparnis oder höchstmögliche Absicherung – was ist Ihnen wichtig?

Sollten in Ihrem Berufs-Haftpflichtvertrag bereits höhere Deckungssummen vereinbart sein, können diese auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Wir ermitteln für Sie gern das mögliche Einsparpotential auf der Beitragsseite. Alternativ lassen sich mit der Kombination aus Berufshaftpflicht + AIC-Anschlussversicherung auch sehr hohe Deckungssummen - zu preiswerten Konditionen - vereinbaren.

Hinweise:

*) Following Form bedeutet, dass der Excedentenversicherer grundsätzlich Deckung auf Basis der Bedingungen des Grundvertrages bietet. Nur Abweichungen werden besonders geregelt, wie z.B. Sublimits oder Ausschlüsse von exponierten Risiken wie Planung von Sprengungen oder im Offshore Bereich. **) Bitte beachten Sie, dass manche Bausteine von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein können, unter Umständen auch gar nicht geboten werden

AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil:

Mit den Deckungskonzepten über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem bei AIC günstigen Preis.